Vor dem Spaziergang ist der Personalausweis als Pfand im Tierheimbüro zu hinterlegen. So wissen wir, welcher Spaziergänger mit welchem Hund das Tierheim-Gelände verlassen hat.
Die Hunde sind bereits im Zwinger anzuleinen, müssen außerhalb des Zwingers und der Freiläufe grundsätzlich an einer 1,5m langen Leine geführt und besonders im Tierheim-Bereich kurz gehalten werden. Bitte halten Sie dabei Abstand zu den anderen Hunden, denn nicht alle Hunde sind verträglich.
Vorsicht beim Umgang mit Kindern und Fremden: Der Hund könnte schlechte Erfahrungen gemacht haben und dementsprechend reagieren.
Stachel- und Kettenhalsbänder sind aus Tierschutz-Gründen, sowie Flexileinen aus Sicherheitsgründen verboten.
Hunde, deren Rasse unter §3, Abs. 2 oder §10, Abs. 1 des
Landeshundegesetz NRW aufgelistet ist, dürfen nur mit geschlossenem Maulkorb ausgeführt werden. Maulschlaufen (sogenannte "Haltis") sind nur in besonderen Fällen, in Absprache mit der Tierheimleitung, erlaubt.
Wenn Sie mit dem Hund die umzäunten Freiläufe nutzen, achten Sie bitte darauf, das alle Tore geschlossen sind und lassen Sie den Hund im Freilauf nie alleine.
Wenn der Hund im Tierheim oder in der Nachbarschaft sein Geschäft verrichtet, bitten wir Sie, den Hundekot zu entfernen. Entsprechende Beutel erhalten Sie im Büro.
Bitte informieren Sie einen Tierheim-Mitarbeiter, falls Sie bei ihrem tierischen Begleiter beim Spaziergang oder im Zwinger besondere Beobachtungen machen oder Auffälligkeiten feststellen. Im Tierheimbüro liegt ein Tierarztbuch aus, in welchem Krankheiten oder Verletzungen zur Behandlung vermerkt werden können.