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Unsere “Listenhunde“

"Listenhunde" ist eine Bezeichnung für Hunde der Rassen, die in den jeweiligen Landeshundegesetzen, beispielsweise im  Landeshundegesetz NRW, als sogenannte “§3 - gefährliche Hunde" und “§10 - Hunde bestimmter Rassen“  aufgelistet sind.

Hunde mit Verhaltensprüfung:

   
Dino     Stafford. Terrier-Mix
Dustin     Rottweiler
   
   
   
   
   
    Was ist mit den Hunden ohne Verhaltensprüfung?
 
Viele “§3- und “§10 -Hunde“ warten bei uns auf eine Chance, ihre Charakterfestigkeit mit einer bestandenen Verhaltensprüfung beweisen zu können, um so vielleicht einfacher ein neues Zuhause zu finden. Nicht jeder Hund in unserem Tierheim hat aber das Glück einen Spaziergänger zu finden, der regelmäßig und intensiv mit ihm arbeiten und ihn so auf die Prüfung vorbereiten kann. Hunde ohne Verhaltensprüfung sind folglich nicht einfach "problematische Hunde", sondern zumeist Hunde, mit denen im Tierheim noch niemand eingehend arbeiten konnte. Die Kapazitäten unserer Tierheim-Mitarbeiter reichen für eine solche zusätzliche Betreuung oft einfach nicht aus und wir sind gerade in diesem Bereich sehr stark auf die ehrenamtliche Mitarbeit unserer Spaziergänger angewiesen.


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